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Prüfung von Druckluft- und sonstigen Druckbehältern


Druckluftbehälter kommen hauptsächlich in der Industrie zum Einsatz und dienen der Aufbewahrung von unter Druck stehenden Gasen. Das Medium wird bei vielen industriellen Prozessen benötigt und muss oft unter sehr hohen Drücken zur Verfügung gestellt werden. Um dem Überdruck auf Dauer standzuhalten, müssen die Behälter sehr große Kräfte aufnehmen können und dürfen auch nach Jahren keine Schäden an der Behälterwand aufweisen. Beim Befüllen von Druckluftbehältern mit atmosphärischer Luft kann durch die eindringende Feuchtigkeit beispielsweise Korrosion an der Innenwand entstehen, wodurch die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

Damit etwaige Gefahren durch Schäden rechtzeitig erkannt werden, unterliegen Druckluftbehälter einer Prüfpflicht, die in der Betriebssicherheitsverordnung sowie in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit festgehalten wird. Neben Druckluftbehältern sind auch Behälter zur Lagerung von Schweiß- oder sonstigen Edelgasen von der Prüfpflicht betroffen. Die STD Seibold GmbH kennt die gesetzlichen Vorschriften für Druckluftbehälter und führt die entsprechende Prüfung gerne auch bei Ihrem Betrieb durch.

Druckluftbehälter müssen bereits im Rahmen der Installation inspiziert werden und dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand von einer befähigten Person bescheinigt wurde. Darüber hinaus müssen die Behälter in einem fest vorgegebenen zeitlichen Abstand bestimmten Prüfungen unterzogen werden. Die Intervalle richten sich dabei jeweils nach der Klassifizierung des Behälters sowie der Art der Prüfung.

Bei den meisten Druckluftbehältern ist alle zwei Jahre eine äußere Beurteilung des Zustandes fällig. Dabei wird geprüft, ob alle äußeren Armaturen sowie die Behälteraußenwand in zufriedenstellendem Zustand sind. Bei der alle fünf Jahre durchzuführenden inneren Prüfung wird mithilfe verschiedener Verfahren geprüft, ob die Behälterwand von innen Schäden in Form von Korrosion, Fehlstellen oder anderen Merkmalen aufweist. Darüber hinaus ist in einem Abstand von zehn Jahren eine Druckprüfung vorzunehmen. Die Art der Prüfung entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen bei Flüssiggastanks.