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Prüfung semi-oberirdischer Flüssiggastanks


Sogenannte semi-oberirdische oder halb-oberirdische Flüssiggastanks sind zur Hälfte ins Erdreich eingelassen und unterliegen wie oberirdische und unterirdische Tanks ebenfalls einer Prüfpflicht. Die Vorgaben in der Betriebssicherheitsverordnung orientieren sich dabei an den Regeln für unterirdische, kunststoffbeschichtete Tanks.

Die äußere Prüfung durch eine befähigte Person ist in einem Prüfrhythmus von zwei Jahren vorgesehen, während die innere Prüfung in einem Abstand von zehn Jahren erfolgen muss. Welches Prüfverfahren dabei zum Einsatz kommt, hängt von Baujahr, örtlichen Gegebenheiten und Typ des Flüssiggastanks ab. Die Experten von der STD Seibold Technische Dienste GmbH unterstützen Sie gern bei der Prüfung Ihres halb-oberirdischen Tanks und übernehmen die Koordination aller beteiligten Stellen.