Home

TÜV Prüfung von Flüssiggastanks


Die Prüfung von Flüssiggastanks wird vom Gesetzgeber in diversen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Dazu gehören unter anderem das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Begriff TÜV Prüfung von Flüssiggastanks rührt daher, dass die Technischen Überwachungsvereine früher Gebietsschutz genossen der vor einigen Jahren hinweggefallen ist.

Die Bezeichnung TÜV Prüfung für Gastanks ist also insofern irreführend, als dass heute auch sachkundige Unternehmen als Subunternehmen und unter strenger Überwachung Teile des Prüfspektrums abarbeiten dürfen. Die Firma STD Leonberg arbeitet im Rahmen von Kooperationen mit mehreren Zentralen Überwachungsstellen (ZÜS) zusammen und ist daher befugt, Flüssiggastanks eigenständig und unabhängig zu prüfen. Die Prüfung durch eine sachkundige Person aus dem Hause von STD deckt weite Bereiche ab, die letztliche Abnahme erfolgt jedoch immer durch eine ZÜS.

Wenn Sie eine TÜV-Prüfung Ihres Flüssiggastanks in Auftrag geben möchten, können Sie sich also gern an die Experten von STD wenden und ein Angebot anfragen. Das Angebot deckt alle entstehenden Kosten einschließlich der ZÜS-Prüfbescheinigung ab.