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Vorschriften in Bezug auf die Prüfung von Flüssiggastanks


Um die Sicherheit von Flüssiggastanks sicherzustellen, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen der Tanks vor. Diese werden im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie sowie den Technischen Regeln für Flüssiggas (TRF) beschrieben.

Hinsichtlich der Prüfintervalle ist zunächst zwischen den verschiedenen Tankarten zu unterscheiden. Die Vorschriften für oberirdische Flüssiggastanks sehen vor, dass der Behälter alle zwei Jahre von außen von einer befähigten Person begutachtet werden muss. Dabei werden die optische Beschaffenheit sowie die Funktionstüchtigkeit des Tanks begutachtet. Auch die Aufstellbedingungen sind Teil der Prüfung des Flüssiggastanks. Die innere Prüfung ist in einem Intervall von maximal zehn Jahren zu wiederholen. Dabei wird unter anderem geprüft, ob das Sicherheitsventil ordnungsgemäß funktioniert und ob die Gastankausrüstung mit den Angaben in der Dokumentation übereinstimmt.

Die Vorschriften für unterirdische Flüssiggastanks unterscheiden sich hinsichtlich der Inspektionsintervalle. Unterirdische Behälter müssen in der Regel in einem Abstand von zehn Jahren einer sogenannten Inneren Prüfung unterzogen werden. Diese Prüffrist gilt jedoch nur für Behälter mit einem besonderen Korrosionsschutz . Die Regelprüffrist ohne diesen beträgt 5 Jahre. Bei bitumenbeschichteten Behältern wird eine Wasserdruckprüfung darüber hinaus alle zehn Jahre durchgeführt.

Unabhängig von Prüf- und Tankart ist zu beachten, dass wiederkehrende Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung nicht nur von TÜV-Sachkundigen, sondern auch von befähigten Fachkräften anderer Unternehmen durchgeführt werden können. Die STD GmbH bietet beispielsweise ein breites Spektrum an Prüfverfahren für oberirdische, unterirdische und semi-oberirdische Flüssiggastanks an.