Diese Frage lässt sich pauschal so nicht beantworten. Faktoren wie das Baujahr, die Größe, die Lage (Ober- oder Unterirdisch) sowie die Beschichtung des Tanks spielen dabei eine Rolle. Am besten sie fordern kostenfrei ein unverbindliches Angebot an.
Unterirdische Tanks mit Epoxydharzbeschichtung (ab ca. Baujahr 1986) sind in der Regel alle 10 Jahre prüfpflichtig, Tanks mit Bitumenbeschichtung alle 5 Jahre.
Oberirdische Tanks sind unabhängig von der Bauart alle 10 Jahre prüfpflichtig.
Druckluft oder auch Stickstoffbehälter sind alle 2 Jahre einer äußeren und alle 5 Jahre einer inneren Prüfung zu unterziehen. Zusätzlich wird alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung fällig.
Sehen sie hierzu bitte hier.
Wir prüfen in ganz Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen. In anderen Gebieten können wir Beispielsweise für Abnehmergemeinschaften oder Großanlagen auch eine Sonderanfahrt zu günstigen Konditionen anbieten.
In der Regel sind unsere Techniker ca. zwei bis drei Stunden bei Ihnen vor Ort, je nach Komplexität des Einzelfalls manchmal auch länger.
Ja. Verbraucher sollten vor der Prüfung abgestellt werden. Sollten Sie sich unsicher sein wie dies geht helfen unsere Techniker gerne dabei.
In der Regel ist eine Entleerung des Flüssiggastanks nicht notwendig. Lediglich im Falle defekter Tankarmaturen wird dieser Arbeitsschritt notwendig.
Noch Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Schicken sie uns dazu am besten eine Nachricht über unser Kontaktformular.